Familienrecht

In Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern oder zwischen Eltern um die gemeinsamen Kinder nehme ich mir als Ihr Anwalt viel Zeit für Sie. Ich versuche anhand Ihrer Angaben die beste Lösung für Sie und Ihre Kinder mit Ihnen zusammen zu erarbeiten. Wenn es möglich ist, versuche ich sie anwaltlich außergerichtlich zu vertreten und eine Lösung mit der anderen Seite ohne ein langwieriges und für sie belastendes Gerichtsverfahren zu erreichen. Erst wenn erkennbar ist, dass eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, empfehle ich Ihnen Ihre Rechte als Vater oder Mutter bzw. als Ehemann oder Ehefrau, oder auch als Kind, vor Gericht geltend zu machen.

Die meisten Streitigkeiten betreffen einen der folgenden Punkte:

  • Kindschaftssachen (Sorgerecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Umgangsrecht)
  • Ehescheidung und Folgesachen
  • Kindesunterhalt
  • Wohungszuweisung
  • Gewaltschutzverfahren
  • Trennung/Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Anmeldung Eheschließung (für Migranten)
  • Anerkennung ausländischer Eheschließungen